Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64838
VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310 (https://dejure.org/2021,64838)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.12.2021 - B 5 K 20.1310 (https://dejure.org/2021,64838)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - B 5 K 20.1310 (https://dejure.org/2021,64838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,64838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 59 Abs. 2 S. 1
    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde Kausalität zwischen Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs und, Schaden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Als im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelndes und insofern "quasi-vertragliches" Institut gewährleistet der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch Sekundärrechtsschutz für Pflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis, wie dies § 280 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für vertragliche Schuldverhältnisse vorsieht (vgl. zur Bezugnahme auf Grundsätze der positiven Vertragsverletzung auch BVerfG, B.v. 13.1.2010 - 2 BvR 811/09 - BayVBl 2010, 303 Rn. 9; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 9).

    Die sekundäre Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nicht ein, wenn der Verletzte unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung mögliche Rechtsbehelfe ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 11).

    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen grundsätzlich nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 16).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 35; U.v. 26.9.2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 23; vgl. auch die Vorgabe von zwei Jahren bei der Erprobung für Führungsämter in BVerfG, B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe verstößt eine Regelverweilzeit von sieben Jahren gegen das Leistungsprinzip (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17) und darf damit nicht zum pauschalen Ausschluss von Beamtinnen und Beamten aus Beförderungsverfahren führen.

    Dazu gehören auch die Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ggf. die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob aus sachfremden Erwägungen gewünschte Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 39 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 21).

    Effektiven Rechtsschutz gegen eine zu Unrecht verweigerte Einbeziehung in ein beamtenrechtliches Auswahlverfahren kann der Beamte durch die Erhebung des Widerspruchs (§ 126 Abs. 3 BRRG, § 54 Abs. 2 und § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG) und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 Abs. 1 VwGO) gegen die Vergabe des dem Auswahlverfahren zugrunde liegenden Amtes erlangen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 24).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

    Diese Mindestbeförderungswartezeit steht jedoch nach der oben bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17), d.h. der Beklagte hätte den Konkurrenten Dr. A. bei rechtmäßiger Gestaltung des Auswahlverfahrens in die Beförderungsentscheidung miteinbeziehen müssen.

  • VG Bayreuth, 17.04.2020 - B 5 K 18.364

    Fehlerhafte Beurteilung aufgrund unvollständiger Tatsachengrundlage in einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Mit Gerichtsbescheid des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17.04.2020 - B 5 K 18.364, berichtigt durch Beschluss vom 02.06.2020, wurde der Bescheid des Beklagten vom 09.08.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2018 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers auf Stellenbesetzung und Beförderung zum Akademischen Oberrat an der O.-Fr.-Universität ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Die einzige vorliegende - seitens des Verwaltungsgerichts Bayreuth mit Entscheidung vom 02.06.2020 - B 5 K 18.364 festgestellte - Pflichtverletzung in Form der dienstlichen Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis 31.05.2016 habe sich jedenfalls nicht adäquat kausal ausgewirkt, da der Kläger auch bei Vorliegen einer fehlerfreien Beurteilung zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht befördert worden wäre.

    Ausweislich der Ausführungen des rechtskräftigen Gerichtsbescheids (v. 17.04.2020 - B 5 K 18.364) über die Klage gegen die im Streit stehende Auswahlentscheidung erwies sich die dem Kläger zunächst eröffnete und dem Auswahlverfahren zugrunde gelegte dienstliche Beurteilung über den Zeitraum vom 01.06.2013 bis 31.05.2016 als fehlerhaft, weil sie auf einer unvollständigen und unzureichenden Erkenntnisgrundlage beruhte.

    Bereits im Rahmen des rechtskräftigen Gerichtsbescheides vom 17.04.2020 - B 5 K 18.364 - im Verfahren gegen die streitige Auswahlentscheidung wies die Kammer darauf hin, dass für den Zeitraum der vollumfänglichen Beurlaubung unter Wegfall der Dienstbezüge vom 01.10.2013 bis 31.03.2016 keine Pflicht zur Einholung eines Beurteilungsbeitrags besteht.

    Dies sei nach dem Erlass des Gerichtsbescheides vom 17.04.2020 - B 5 K 18.364 unter dem 20.07.2020 geschehen.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Für die Haftung des Dienstherrn auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus dem Beamtenverhältnis gilt der allgemeine Verschuldensmaßstab des bürgerlichen Rechts (BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 m.w.N.).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

    Zur Beantwortung der Frage, ob eine fehlerhafte Gestaltung des Auswahlverfahrens adäquat kausal für die Nichtbeförderung war, muss das Tatsachengericht den Prozess der Entscheidungsfindung aufklären, um beurteilen zu können, welchen Verlauf die Dinge bei Vermeidung des Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 2 GG voraussichtlich genommen hätten (BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Dazu gehören auch die Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ggf. die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob aus sachfremden Erwägungen gewünschte Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 39 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 21).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen grundsätzlich nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 16).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 35; U.v. 26.9.2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 23; vgl. auch die Vorgabe von zwei Jahren bei der Erprobung für Führungsämter in BVerfG, B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f.; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    In Bezug auf die Vergabe höherer Dienstposten handelt es sich um Kriterien, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes genügt (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83).

    Der geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um einen höher bewerteten Dienstposten muss anhand aussagekräftiger, das heißt aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, U.v. 19.12.2001 - 2 C 21.01 - U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - U.v. 30.6.2011 - 2 C 19.10 - alle juris).

  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302
    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Daher besitzt ein in Altersteilzeit im Blockmodell befindlicher Beamter, der sich (unmittelbar) vor Beginn bzw. schon in der Freistellungsphase befindet, die für eine Beförderung erforderliche Eignung nicht, da er keine (zeitlich angemessene) Dienstleistung in dem Beförderungsamt mehr erbringen kann (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; NdsOVG B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 14; B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; OVG NRW B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; B.v. 13.4.2010 - 6 B 152/10 - juris Rn. 4).

    Dies setzt aber voraus, dass der Amtsinhaber das Amt für eine angemessene Zeit ausüben wird (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62).

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 35; U.v. 26.9.2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 23; vgl. auch die Vorgabe von zwei Jahren bei der Erprobung für Führungsämter in BVerfG, B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 35; U.v. 26.9.2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 23; vgl. auch die Vorgabe von zwei Jahren bei der Erprobung für Führungsämter in BVerfG, B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06

    Anspruch auf Übertragung eines höheren Dienstpostens trotz Bestehens einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 10.14

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Schadensersatz wegen einer behaupteten

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 1 A 4138/06

    Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung einer dienstrechtlichen Regelbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - 6 B 152/10

    Begründetheit einer Beschwerde bzgl. eines Anordnungsanspruchs auf Freihaltung

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05

    Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch

  • VG Bayreuth, 18.10.2018 - B 5 E 18.363

    Beurteilung ohne ausreichende Erkenntnisgrundlage

  • VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196

    Stellenbesetzungsverfahren (Akademische, Direktorin / Akademischer, Direktor, A

    Dies steht jedoch in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung, wonach die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechenden Rechtsgrundlage unzulässig ist (BayVGH, B.v. 21.6.2020 - 6 CE 20.1191 - juris Rn. 16; VG Bayreuth, U.v. 21.12.2021 - B 5 K 20.1310 - juris Rn. 31; VG Ansbach, U.v. 4.5.2021 - AN 1 K 20.02814 - juris Rn. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht